EORI-Nummer
online beantragen
In wenigen Minuten EORI-Nummer beantragen – digital, unkompliziert & ohne Bürokratie.
Ihre Vorteile im Überblick
Einfacher Assistent
Ohne Papierkram - digital
Kein Weg zur Post
Für Privat, Firmen und Vereine
Kein Drucker notwendig
Höchste Datensicherheit
EORI-Nummer?
Eine EORI-Nummer wird benötigt, wenn Sie als Unternehmen oder Privatperson Waren in die EU einführen oder aus der EU exportieren.
Sie dient als Identifikation bei Zollverfahren und ist erforderlich, um die Zollabwicklung korrekt durchzuführen. Ohne eine EORI-Nummer können keine Waren durch den Zoll abgefertigt werden, was den internationalen Handel erheblich behindern würde. Sie wird auch bei der Durchführung von Transaktionen innerhalb der EU und beim Umgang mit internationalen Lieferungen benötigt.

Formular ausfüllen
Sie werden Schritt für Schritt durch den Antragsprozess geführt.
Ihr Antrag wird erstellt und versendet
Sie erhalten bei Versand einen Sendebericht und die Antragsdokumente.
Sie erhalten Ihre EORI-Nummer
In der Regel erhalten Sie Ihre EORI-Nummer innerhalb von 7 bis 21 Werktage.
Häufige Fragen
Als Unternehmen ist ein Scan oder Foto Ihrer Gewerbeanmeldung oder des Handelsregisterauszugs notwendig.
Tipp: Den aktuellen Handelsregisterauszug können wir auch für Sie besorgen. Wählen Sie dazu einfach die entsprechende Option im Antrag.
Als Freiberufler ist ein Nachweis durch das Finanzamt notwendig.
Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) ist eine Identifikationsnummer, die von Unternehmen benötigt wird, um Handelsgeschäfte innerhalb der Europäischen Union sowie mit Drittstaaten abzuwickeln. Sie wird für Zollformalitäten verwendet und ist in der gesamten EU gültig.
Grundsätzlich benötigen alle Unternehmen eine EORI-Nummer, wenn sie Waren aus einem Nicht-EU-Land einführen oder in ein solches exportieren, oder bestimmte zollrechtliche Verfahren nutzen (z. B. Zolllager, Versandverfahren).
Auch bei bestimmten Handelsgeschäften (z. B. bei Bewilligungen oder IT-gestützten Verfahren wie ATLAS) zwischen EU-Mitgliedstaaten kann eine EORI-Nummer erforderlich sein.
Kleine Unternehmen und Einzelunternehmer, die nur gelegentlich am internationalen Handel teilnehmen (weniger als zehn Zollanmeldungen pro Jahr), benötigen keine EORI-Nummer, solange keine Bewilligungen beantragt oder genehmigungspflichtige Ausfuhren getätigt werden.
Privatpersonen dürfen Waren über EU-Zollgrenzen ohne EORI-Nummer abwickeln, sofern:
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sie weniger als zehn Zollanmeldungen pro Jahr abgeben (schriftlich oder elektronisch) und
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keine genehmigungspflichtigen Ausfuhren vorliegen (z. B. durch das BAFA)
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keine zollrechtlichen Bewilligungen beantragt werden, die über das IT-System ATLAS laufen.
Eine EORI-Nummer ist jedoch auch für Privatpersonen erforderlich, wenn:
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regelmäßig (mehr als 10-mal pro Jahr) Anmeldungen erfolgen,
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eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird (z. B. für Dual-Use-Güter),
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eine zollrechtliche Bewilligung beantragt wird (z. B. Zolllagerverfahren).
Für Unternehmen, Selbstständige, Vereine usw. ist der grenzüberschreitende Warenverkehr über die Zollgrenzen der EU ohne EORI-Nummer grundsätzlich nicht möglich. In solchen Fällen kann der Zoll die Ware zurückhalten, bis eine gültige EORI-Nummer vorliegt. Dies führt häufig zu Lieferverzögerungen, zusätzlichem Verwaltungsaufwand und möglicherweise zu Strafgebühren.
Privatpersonen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der EORI-Pflicht befreit:
Wer weniger als zehn Zollanmeldungen pro Jahr abgibt – beispielsweise bei Geschenken, Umzügen oder gelegentlichen Onlinekäufen aus Drittländern – benötigt keine EORI-Nummer.
Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn:
eine genehmigungspflichtige Ausfuhr (z. B. über das BAFA) erfolgt oder
eine zollrechtliche Bewilligung beantragt wird, bei der ein IT-Verfahren wie ATLAS genutzt wird.
Tipp: Auch wenn nicht immer erforderlich, kann die freiwillige Beantragung einer EORI-Nummer unnötige Verzögerungen bei späteren Sendungen vermeiden. Jetzt zum Antrag.
Ja, die EORI-Nummer ist in allen Mitgliedstaaten der EU gültig. Nach der erfolgreichen Beantragung ermöglicht sie eine reibungslose Abwicklung von Zollformalitäten in jedem EU-Land und erleichtert so den Handel innerhalb der Europäischen Union.
Die Steuernummer und die EORI-Nummer haben unterschiedliche Funktionen. Die Steuernummer wird für steuerliche Zwecke innerhalb eines bestimmten Landes genutzt, während die EORI-Nummer speziell für Zollangelegenheiten in der gesamten EU erforderlich ist. Um international handeln zu können, ist es daher notwendig, eine separate EORI-Nummer zu beantragen.